Es kommt nun wie es kommen mußte. Nachdem einige Sondengänger aus dem Raum Frankfurt eine Entschädigung für ein entdecktes Gräberfeld einklagen, hat das LfD Hessen nun erste strategische Gegenmaßnahmen ergriffen.
Aktuell wurde die hessische Domänenverwaltung aufgefordert das Sondengehen auf dem Grund und Boden des Landes Hessen zu untersagen, bzw. nur unter Auflagen zu genehmigen. Die Domänenverwaltung verwaltet das im Eigentum des Landes stehende und rund 15.000 ha umfassende landwirtschaftliche Grundvermögen. Von den etwa 2500 Pächtern, die von der Domänenverwaltung Land gepachtet haben, wurden bereits unzählige mit der Maßgabe angeschrieben den Sondengängern die Suche ohne Zustimmung der Verwaltung zu untersagen.
Betroffen sind hiervon alle Sondengänger, egal ob mit oder ohne Nachforschungsgenehmigung.
Desweiteren wurde bekannt, dass die Vergabe von neuen Suchgenehmigungen nun deutlich strenger gehandhabt wird. Bei den bestehenden Genehmigungen wird auĂźerdem geprĂĽft ob sich der Genehmigunginhaber strikt an die Auflagen und Pflichten gehalten hat. Es wird daher allen geraten ihre Berichte termingerecht abzugeben.
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http://www.zeitung.schatzsuchen.de/post/schatzsucher/68/Sondengnger-klagt-gegen-das-LfD-Hessen
