Deutschlands Numismatiker wehren sich gegen den hessischen POK (Polizeioberkommissar):
http://www.numismatische-gesellschaft.de/kurznachrichten/kurznachrichten.htm
Der hessische POK zeigt gnadenlos unbescholtene Bürger an die in eBay "Billig-Münzen" ersteigern und fordert eine Nachweispflicht für antike Objekte und Münzen. Es gibt in Deutschland jedoch keine gesetzliche Regelung, die schriftliche Nachweise für antike Münzen vorschreibt.
Leider hat der Usinger POK in seinem übersteigerten Eifer auch übersehen, dass selbst das hessische LfD (mit dem der POK eng verbandelt ist) den heute tätigen ehrenamtlichen Feldbegehern und Sondengängern keinen verwertbaren und dem Fund eindeutig zuordenbaren Nachweis ausstellt. Woher sollen diese Nachweise also kommen?Â
Auch wenn es nicht die primäre Aufgabe der Archäologie und der Usinger-Polizei ist auf dem Antikenmarkt für Preisstabilität zu sorgen, so ist das "Verramschen" von antiken Münzen und Objekten durchaus überdenkenswert. Die mit viel Aufwand geborgenen einheimischen Funde (z.B. römische Münzen) müssen gegen billige und oftmals besser erhaltene Ostimporte konkurrieren.
Von daher ist die Einführung eines Herkunftsnachweises unter der Prämisse des Werterhalts durchaus diskussionswürdig.
Es stellt sich jedoch sogleich die organisatorische Frage wer über die notwenige Legitimation und das notwendige Fachwissen verfügt um diesen Herkunftsnachweis in der geboteten Qualität auszustellen. Darüberhinaus ist sicherzustellen, dass auf diesem Weg keine Münzfälschungen untergeschoben werden.
Durch massive Intervention versucht die deutsche Numismatik auf das offenbar durch Führungsschwäche außer Kontrolle geratene Treiben der Usinger Polizei Einfluß zu nehmen. Erste Erfolge waren Gesprächsthema auf einer Münzbörse.
Es bleibt zu hoffen, dass die Usinger Polizei zukünftig wieder auf ihre Kernaufgaben fokussiert und nicht versucht brave Bürger mit haltlosen Anschuldigungen in ihrer Existenz zu bedrohen (siehe Verfahren gegen einen Beamten in Fürstenfeldbruck, der für den Geschichtsunterricht seines Sohnes römische Gammelmünzen für 6 Euro ersteigert hatte und daraufhin einen von Usingen angezettelten Strafbefehl erhielt) .
Es gibt jedoch auch Erfreuliches aus Hessen zu berichten: Ein einflußreicher hessischer Archäologe aus dem engen Zirkel des POK stand einem in Geldnot befindlichen eBay-Antiken/Münzhändler zur Seite, als es in einem Zivilprozess vor dem Gericht in Gießen um irrtümlich unter Marktwert verkaufte antike Gegenstände ging.
