Hessens Sondengänger beklagen eine Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Suchgenehmigungen durch das Landesamt für Denkmalpflege. Während einige Personen den Weg über einen Leseschein (im ersten Jahr ohne Sonde) gehen müssen, bekommen andere augenscheinlich unqualifiziertere Personen direkt eine Genehmigung für die Suche mit Metallsonde.
Es ist ein Fall bekannt geworden, da erhielt ein aus Bayern stammender Kurgast direkt eine Genehmigung fĂĽr die Suche mit Sonde.
Auch bei der Vergabe der Landkreise bzw. der Gebeitszuteilung herrscht offenbar eine gewisse Willkür und ein großer Ermessensspielraum. Einige Antragsteller bekommen nur Ihren Heimatkreis während andere bei ähnlicher Qualifikation deutlich größere Gebiete erhalten.
So wurde die Genehmigung an eine Person erteilt, die noch nicht einmal wusste wo sein beantragtes Suchgebiet überhaupt liegt. Er hatte nur gehört, dass man bei der Ortschaft viel finden kann und daher das Gebiet um diesen Ort ohne jedes Vorwissen beantragt und auch bekommen.
Zudem dürfen einige Sondengänger auch Waldgebiete absuchen während bei anderen Wald explizit ausgeschlossen ist.
Offenbar spielen aufgrund fehlender Vergabekriterien private Kontakte zum LfD eine gewichtige Rolle. Desweiteren scheint Art und Umfang der Genehmigung davon abzuhängen auf welchen Archäologen man bei der Antragstellung trifft.
Linktipp: www.suchgenehmigung.de

am 25. August 2011, 02:11
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