Weil er die Kopie einer seltenen keltischen Goldmünze als Original angeboten hat, ist ein eBay-Verkäufer vom Amtsgericht Bremervörde zur Zahlung von 2.000 Euro Schadenersatz an den Käufer verurteilt worden.
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Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Personen die mit falschen und oftmals nachgegossenen Münzen den Markt überschwemmen. Im Zweifel haften Sie mit der vollen Höhe des tatsächlichen Preises.
